Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen.
Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder
Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile
des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine
ideale Zündquelle dar.
Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):
Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor
Funkenflug sichern.
Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden.
Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen!