Beim Abbrennen eines Holzfeuers im Freien sind verschiedene Rechtsvorschriften zu beachten. Unter anderem sind dies:
Verstöße gegen die genannten Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen – nach Landesrecht bis zu 20.000,00 Euro geahndet werden. Darüber hinaus sind auch Satzungen der Kleingartenverbände, sowie Miet- und Pachtverträge zu beachten.
10 goldene Regeln
Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter
Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
Löschmittel immer bereithalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
"Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
So darf es NICHT aussehen!